Balkonkraftwerk – was ist das?
Ein Balkonkraftwerk wird auch Kleinsterzeugungsanlage, Stecker-Solaranlage oder Mini-PV genannt. Im Wesentlichen ist es eine Mini-Solaranlage, die man nach der Installation einfach an die Steckdose im Haus anschließt. Die Sonnenenergie wird durch einen integrierten Wechselrichter in 230 Volt Wechselstrom umgewandelt, sodass damit alle Geräte in der Wohnung mit Strom versorgt werden können. Die nicht verbrauchte Energie fließt automatisch ins öffentliche Stromnetz. Eine Einspeisevergütung ist in diesem Fall allerdings nicht sinnvoll. Pro eingespeister kW Solarstrom bekommt man aktuell nur sieben Cent vom Netzbetreiber. Zudem steckt ein erheblicher bürokratischer Aufwand dahinter und der erzeugte Strom aus einem Balkonkraftwerk wird ohnehin so gut wie immer komplett verbraucht.
In Deutschland sind nur Balkonkraftwerke bis 600 Watt erlaubt. Das liegt an gesetzlich festgelegten Sicherheitsvorkehrungen. Erzeugt das Kraftwerk mehr Strom, drosselt der Wechselrichter die Anlage automatisch. Man muss sich also keine Sorgen machen.
Die Kosten für ein Mini-Kraftwerk variieren. Je nachdem, wie viel Strom man verbraucht, sind die Kosten bereits nach fünf Jahren wieder gedeckt. Zum Vergleich: Bei einer fest installierten Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher amortisieren sich die Kosten erst nach neun bis elf Jahren. Die Leistungsgarantie liegt bei beiden Solarmodellen bei rund 25 Jahren.
Natürlich erzeugt eine fest installierte Photovoltaikanlage viel mehr Strom, sodass man das ganze Haus versorgen und gleichzeitig noch Strom speichern kann. Zudem lohnt sich hier die Einspeisevergütung. Doch vor allem für Mietwohnungen ist ein Balkonkraftwerk eine rentable und kostengünstige Möglichkeit, Stromkosten zu sparen. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es zudem keine Mehrwertsteuer mehr auf Balkonkraftwerke. Sie wurde von 19 Prozent auf 0 Prozent heruntergesetzt.
Balkonkraftwerk anmelden
Um ein Balkonkraftwerk zu installieren, braucht es weder eine Genehmigung noch einen Elektriker. Die Anlage wird einfach am gewünschten Ort befestigt und an die Steckdose angeschlossen. Wichtig ist aber, dass man die Anlage bei der Bundesnetzagentur registriert. Das dauert nur wenige Minuten und ist kostenlos.
Zusätzlich muss man das Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden. Um den Netzbetreiber herauszufinden, gibt man einfach seine Postleitzahl auf der Website der Störungsauskunft ein und erhält dann den Namen des Netzbetreibers. Auf dessen jeweiliger Website findet man dann ein Formular. Ist es nicht zu finden, kontaktiert man einfach den Betreiber. Auch dafür fallen keine Gebühren an und der Netzbetreiber muss die Anmeldung automatisch akzeptieren.
Auf dem Markt gibt es immer mehr Anbieter von Balkonkraftwerken. Im Folgenden möchten wir Ihnen einige davon vorstellen und so einen Überblick verschaffen. Da sich die Modelle im Hinblick auf ihre Leistung und auch kostentechnisch nur wenig voneinander unterscheiden, fokussieren wir uns hier vor allem auf die Verfügbarkeit sowie Paketangebote und Dienstleistungen der Anbieter. Wichtig sind Qualität und Modularität.
Ein Balkonkraftwerk 1200 Watt ist erlaubt, wenn es wie eine Dach-Solaranlage oder eine Fassadeninstallation angemeldet wird. Hintergrund ist der zu erwartende Überschuss an erzeugtem Solarstrom. Hier müssen neben der Anmeldung auch technische Zusatzinstallationen wie spezieller Stromzähler, Speicher und Verteiler vorgenommen werden.
Dafür reicht die Leistung von mehreren Modulen mit der Gesamtleistung von 1.200 Watt für die Stromversorgung mehrerer Wohnräume und eventuell sogar zweier Haushalte aus. Hinsichtlich einer nötigen Genehmigung gilt auch hier bei Installationen auf Mietbalkonen die Abstimmungspflicht in der Miteigentümerversammlung. Eine Verweigerung einzelner Miteigentümer verhindert die Erlaubnis nicht.
Fazit:
In Deutschland sind für den Betrieb von Balkonkraftwerken bis zu einer Leistung von 600 Watt in der Regel keine spezifischen Genehmigungen erforderlich, solange sie sachgemäß installiert sind und den Netzanschlussbedingungen des jeweiligen Energieversorgers entsprechen. Eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur und dem jeweiligen Netzbetreiber wird jedoch empfohlen, um möglichen späteren Nachforderungen vorzubeugen.
Für Balkonkraftwerke mit einer höheren Leistung, wie 800 Watt oder 1.200 Watt, gelten in der Regel strengere Anforderungen. Sie müssen bei den zuständigen Stellen angemeldet werden und es kann sein, dass zusätzliche technische Installationen, wie beispielsweise spezielle Stromzähler, Speicher und Verteiler, erforderlich sind. Auch hier gibt es keine spezifischen Genehmigungspflichten auf Länder- oder Bundesebene, sofern die Installation den lokalen Vorschriften entspricht.